
„Das
Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet in § 4g Abs. 2, eine
Verfahrensbeschreibung zu führen und darüber Auskunft zu geben.“
Sie als Datenschutzbeauftragter müssen sicher stellen, dass personenbezogene Daten in den Prozessen Ihres Unternehmens
vorschriftsmäßig verarbeitet werden. Das dafür vorgesehene Instrument ist das Verfahrensverzeichnis, auf dessen
Erstellung und Pflege Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber hinwirken.
Eine Arbeit, die sich – je nach Umfang und Vielfalt der Datenverarbeitungsprozesse – sehr komplex gestalten kann. Zusätzlich
enthält das BDSG keine Angaben über die Art und Weise, wie Sie die Verfahrensbeschreibung führen
müssen.
Mit dem WEKA „Verfahrensverzeichnis-Manager“
lösen Sie diese Aufgabe dennoch effizient und sicher ohne dass Sie
gezwungen sind sich langwierig und tief in die Thematik einzuarbeiten.
Ihr Produktvorteil:
Überwachen Sie systematisch mit ihrer individuellen Verfahrensbeschreibung alle datenschutzrelevanten
Prozesse und belegen jederzeit die Rechtsmäßigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung gegenüber
Auskunftssuchenden und Aufsichtsbehörde

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zeichnis in der
gewohnten Excel-Anwendungsumgebung
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Arbeitshilfen
Nützliche Links und weiterführende Informationen zum Thema Verfahrensbeschreibung:
Verfahrensverzeichnis-Manager